Das sogenannte „Meisterbafög“ ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG geregelt, dessen letzte Änderungen am 01.08.2016 in Kraft getreten sind. Jeder Teilnehmer an dem Meistervorbereitungslehrgang hat einen Rechtsanspruch auf diese Förderung. Im Einzelnen umfasst das Förderprgramm Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Unterhalts- und Lebenshaltungskosten. Bei Übernahme oder Gründung eines Unternehmens können Teile des Darlehens erlassen werden.
Ansprechpartner für die Antragstellung sind die Bezirksämter
Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf
Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin, Zimmer 318b, Telefon 030 – 9029 134 82
zuständig für die Bezirke: Charlottenburg, Wilmersdorf, Mitte, Friedrichshain, Kreuzberg, Neukölln, Spandau, Steglitz, Zehlendorf, Tempelhof, Schöneberg
Bezirksamt Hohenschönhausen – Lichtenberg
Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin, Haus 2, Telefon 030 – 9029 650 17
zuständig für die Bezirke: Lichtenberg, Marzahn, Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Treptow, Köpenick
Teilnehmer/innen mit Wohnsitz in Brandenburg oder anderen Bundesländern wenden sich bitte an das für Ihren Landkreis zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Weitere Infos gibt es in der Handwerkskammer oder unter www.meister-bafoeg.info