Meisterbafög

Das sogenannte „Meisterbafög“ ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG geregelt, dessen letzte Änderungen am 01.08.2016 in Kraft getreten sind. Jeder Teilnehmer an dem Meistervorbereitungslehrgang hat einen Rechtsanspruch auf diese Förderung. Im Einzelnen umfasst das Förderprgramm Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Unterhalts- und Lebenshaltungskosten. Bei Übernahme oder Gründung eines Unternehmens können Teile des Darlehens erlassen werden.

Ansprechpartner für die Antragstellung sind die Bezirksämter

Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf

Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin, Zimmer 318b, Telefon 030 – 9029 134 82

zuständig für die Bezirke: Charlottenburg, Wilmersdorf, Mitte, Friedrichshain, Kreuzberg, Neukölln, Spandau, Steglitz, Zehlendorf, Tempelhof, Schöneberg

Bezirksamt Hohenschönhausen – Lichtenberg

Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin, Haus 2, Telefon 030 – 9029 650 17

zuständig für die Bezirke: Lichtenberg, Marzahn, Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Treptow, Köpenick

Teilnehmer/innen mit Wohnsitz in Brandenburg oder anderen Bundesländern wenden sich bitte an das für Ihren Landkreis zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Weitere Infos gibt es in der Handwerkskammer oder unter www.meister-bafoeg.info